Das objektive Element beschreibe den Standard der Sorgfalt, welcher von einer vernünftigen bzw. durchschnittliche Sorgfalt anwendenden Person in der gleichen Situation erwartet werden könne. Das subjektive Element beschreibe, was von der bestimmten Person, in casu der angeschuldigten Person, im Lichte ihrer persönlichen Fähigkeiten habe erwartet werden können. Dabei seien insbesondere die persönliche Erfahrung sowie die Ausbildung in Sachen Antidoping zu berücksichtigen.