10. Nachdem Antidoping Schweiz den Nachweis eines vorsätzlichen Verstosses gegen die Anti-Doping-Bestimmungen erbringen konnte, ist der Angeschuldigte gestützt auf Art. 10.2.1.2 Doping-Statut grundsätzlich für vier Jahre zu sperren. In der Folge stellt sich die Frage, ob diese Regelsperre von Art. 10.2.1.2 Doping-Statut reduziert oder gar eliminiert werden kann. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Art. 10.4 bis Art.