Antidoping Schweiz ist damit der Nachweis des vorsätzlichen Verstosses gegen Art. 2.1 Doping-Statut gelungen. Was die weiteren Argumente betrifft, die die Parteien im Zusammenhang mit der Vorsatzfrage aufgeführt haben, kann auf die sogleich folgenden Ausführungen zur Verschuldensfrage verwiesen werden.