 Unerheblich für die Vorsatzfrage ist die Argumentation sowohl des Angeschuldigten als auch des SAFV, Herr habe sich immer aufrichtig verhalten und sei stets motiviert und mit Herzblut bei der Sache gewesen, weshalb es ihm nie in den Sinn kommen würde, absichtlich verbotene Substanzen einzunehmen und so seine Karriere aufs Spiel zu setzen, zudem dürfe der Vorsatz deshalb nicht leichtfertig angenommen werden, weil eine vierjährige Sperre für den Angeschuldigten gleichbedeutend mit dem Karriere-Ende im American Football wäre.