Faktisch gehört es nach Ansicht der DK aber klar zu den Pflichten eines Amateur-Athleten auf dem Leistungsniveau des Angeschuldigten, sich auch selbständig mit den ganz unterschiedlichen reglementarischen Pflichten seines Sports auseinanderzusetzen, zu denen ganz zentral auch die Anti-Doping-Bestimmungen gehören. Dies umso mehr, als dass die Doping-Thematik regelmässig auch in den Medien auftaucht, sicherlich auch in seinem kollegialen Umfeld immer wieder zu Diskussionen geführt haben dürfte und er schliesslich auch mehrfach im Zusam-