10.2 respektive der dazugehörige Kommentar aber genau so auszulegen: Ein Athlet soll sich im Extremfall nicht dadurch exkulpieren können, dass er konsequent sämtliche Anti-Doping-Bestimmungen ignoriert, sich nie mit diesen auseinandersetzt und damit letztlich unter Umständen tatsächlich nicht weiss, wann er einen potentiellen Anti-Doping-Verstoss begeht.