10.2.3) das Erfordernis des «Betrügens» gar nicht mehr aufgeführt ist, der Text sich ansonsten aber mit dem in casu anwendbaren Statut inhaltlich vollständig deckt. Mit dieser sprachlichen Anpassung im aktuellen Regelwerk sollte offenbar der Kern der Bestimmung klarer hervorgestrichen werden, während in der Version 2015 der Betrugsbegriff immer wieder und wie in casu zu schwierigen Auslegungsfragen führt.