Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen führen könnte, und er dieses Risiko bewusst einging. Auch wenn in casu nicht anwendbar, ist hier auch ein Blick auf das heute aktuelle Nachfolge-Doping-Statut 2021 angezeigt, in dessen Vorsatzdefinition (Art. 10.2.3) das Erfordernis des «Betrügens» gar nicht mehr aufgeführt ist, der Text sich ansonsten aber mit dem in casu anwendbaren Statut inhaltlich vollständig deckt.