 Der Angeschuldigte hat zugegeben, unmittelbar vor einem Wettkampfeinsatz ein ihm von einem Teamkollegen gereichtes, unbekanntes Produkt mit unbekanntem Inhalt und ohne Kenntnis auch nur des Produktenamens getrunken zu haben. Die Einnahme erfolgte damit im Sinne des Doping-Statuts «im Wettkampf», wie der Definition in seinem Anhang entnommen werden kann und Antidoping Schweiz richtig ausgeführt hat.