Der Angeschuldigte habe sich immer aufrichtig verhalten, von Anfang an «die Hosen runtergelassen» und in seiner Stellungnahme vom 21. November 2020 eingestanden, dass er vor dem Spiel, zu welchem im Nachgang die Dopingkontrolle erfolgt sei, von einem Mitspieler das besagte Getränk zum Probieren erhalten habe. Über die Inhaltsstoffe sei er gemäss eigener Stellungnahme nicht informiert gewesen und habe wohl auch keine Zweifel daran gehabt, dass das Getränk lediglich zulässige Substanzen enthalte, sei es ihm doch von einem Teamkameraden angeboten wor-