 Der Angeschuldigte habe sich immer aufrichtig verhalten, von Anfang an «die Hosen runtergelassen» und in seiner Stellungnahme vom 21. November 2020 eingestanden, dass er vor dem Spiel, zu welchem im Nachgang die Dopingkontrolle erfolgt sei, von einem Mitspieler das besagte Getränk zum Probieren erhalten habe.