 Dieser Fitness-Booster sei zur Zeit des Erwerbs in verschiedenen Online-Shops und Fitnessmärkten frei erhältlich gewesen. Er sei sich dessen Inhaltsstoffe aber zu keiner Zeit bewusst gewesen und habe keine Ahnung gehabt, dass man auf legalem Wege solche Dopingsubstanzen einnehmen könne. Dies sei ihm auch nie gesagt worden. Aufgrund seines und seines Kollegen Unwissens habe er das Getränk fahrlässig eingenommen. Nun sei ihm bewusst geworden, solche Stoffe kennen zu müssen oder vor der Einnahme eines Produkts auf die Inhaltsstoffe zu achten.