 Einer seiner Mitspieler habe ihm dieses Getränk im Unwissen über dessen Inhaltsstoffe vor dem Spiel zum Probieren angeboten. Weder er noch sein Kollege hätten von den Substanzen des Produkts und deren Auflistung in der Dopingliste 2020 gewusst. Nach genauerer, nachträglicher Recherche hätten sie aber entdeckt, dass beide der in seiner Probe gefundenen Substanzen in diesem Getränk vorkämen.