 Higenamin sei jederzeit verboten, nicht nur im Wettkampf. Heptaminol (bzw. Octodrin) sei im Wettkampf verboten. Die Einnahme des Getränks, das mutmasslich den positiven Befund ausgelöst habe, sei vor dem Spiel und damit gestützt auf die Definition im Doping-Statut «im Wettkampf» erfolgt. Insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass die Einnahme kurz vor dem Spiel und ohne die Inhaltsstoffe zu überprüfen erfolgt sei, gehe Antidoping Schweiz von einem vorsätzlichen Verstoss aus, mindestens in Form von Eventualvorsatz.