 «Ein Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen, der aufgrund eines positiven Analyseresultats im Zusammenhang mit einer Substanz festgestellt wurde, die nur im Wettkampf verboten ist», gilt gemäss Kommentar schliesslich auch dann nicht als vorsätzlich, «wenn der Athlet […] nachweisen kann, dass die verbotene Substanz Verhandlung vom 26. August 2021 i.S. Antidoping Schweiz – – SAFV / Seite 12 von 28