So definiert das Doping-Statut den Begriff «innerhalb eines Wettkampfs» wie folgt: «Eine Dopingkontrolle, die im Zeitraum von zwölf Stunden vor dem Wettkampf, für den ein Athlet vorgesehen ist, und dem Ende dieses Wettkampfes und der damit einhergehenden Probenahme durchgeführt wird». Vorbehalten bleiben gemäss der Definition «anderslautende Vorschriften im Regelwerk des zuständigen internationalen Verbandes oder des Veranstalters des betreffenden Wettkampfes», was in casu nicht gegeben ist.