 An derselben Stelle führt der Kommentar weiter aus, dass ein Verstoss gegen Anti- doping-Bestimmungen dann nicht als vorsätzlich gilt, wenn er «aufgrund eines positiven Analyseresultats im Zusammenhang mit einer Substanz festgestellt wurde, die nur im Wettkampf verboten ist», es sich «um eine spezifische Substanz handelt und der Athlet […] nachweisen kann, dass die verbotene Substanz ausserhalb des Wettkampfs verwendet wurde».