8.4 In casu hat der Angeschuldigte glaubwürdig und von keiner Partei bestritten aufgezeigt, dass das positive Analyseresultat auf den Konsum des Getränks «Cannibal Ferox Amped Apocalypse» unmittelbar vor dem Spiel zurückzuführen ist. Er hat die Einnahme der verbotenen Substanzen somit explizit zugegeben und das Analyseresultat an sich nicht angezweifelt. Die Vermutung von Art. 3.2.2 Doping-Statut wurde somit nicht nur nicht widerlegt, sondern vom Angeschuldigten explizit bestätigt: Die Präsenz von Higenamin und Heptaminol (bzw. Octodrin) in der Probe des Athleten ist damit bewiesen.