2.1 Gemäss Art. 8.1 i.V.m. Art. 5.2.1 Doping-Statut gilt dieses u.a. für Athleten, welche einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband oder einem letzteren angeschlossenen Verein beziehungsweise Club angehören, von einem solchen lizenziert sind oder an einem Wettkampf teilnehmen, der unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines der im vorerwähnten Satz erwähnten Verbandes, Vereins oder Clubs durchgeführt oder organisiert wird.