1 Milder wäre das Doping-Statut 2021 beispielsweise hinsichtlich der dort neu eingefügten Kategorie des sog. «Freizeitsportlers». Gemäss der Definition im Anhang des Doping-Statuts 2021 kommen Athleten, die im Zeitraum von fünf Jahren vor einem Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen National-Level-Athleten waren oder einem Kontrollpool einer Nationalen Anti-Doping-Organisation angehörten, deren Mitglieder Meldepflichten unterliegen, jedoch nicht als Freizeitsportler in Frage.