Der Angeschuldigte schliesslich beantragte anlässlich der mündlichen Verhandlung sinngemäss einzig, auf die Auferlegung hoher Kosten oder einer Busse zu verzichten. Allerdings äusserte er sich gegenüber Antidoping Schweiz bereits mit E-Mail-Schreiben vom 3. Dezember 2020 dahingehend, von einer Sperre resp. von einer Standardsperre sei abzusehen, da dies seine sportliche Laufbahn beenden würde und er nicht vorsätzlich gehandelt habe. Die DK zieht in Erwägung: