2. Herr sei von der DK für die Dauer von 48 Monaten – davon 30 ausgesetzt – zu sperren, und zwar mit Datum der Probenahme vom 13. September 2020. Dies unter der Voraussetzung einer aktiven und vollumfänglichen Kooperation mit Antidoping Schweiz in der Causa und insbesondere der Aussage in obenerwähnter Causa vor den zuständigen Instanzen. 3. Herr sei zur Bezahlung der Kontrolle- und Analysekosten von Fr. 592.95 zu verurteilen.