K. Am 13. August 2021 informierte Antidoping Schweiz die DK per E-Mail und mit Kopie an den Angeschuldigten darüber, dass sich dieser bereit erklärt habe, im Verfahren gegen Herrn als Zeuge auszusagen. L. Mit E-Mail-Schreiben vom 24. August 2021 teilte Antidoping Schweiz der DK mit, dass die Stiftung anlässlich der mündlichen Verhandlung durch Dr. iur. Marco Steiner, bevollmächtigter Rechtsanwalt, sowie Frau MLaw Jessica Brühlmann, Mitarbeiterin im Rechtsdienst von Antidoping Schweiz, vertreten werde.