Weiter lud sie die Parteien ein zur mündlichen Hauptverhandlung vom 26. August 2021 und gab unter Hinweis auf die Geltendmachung allfälliger Ausstandsgründe die Zusammensetzung der Kammer für die Beurteilung des vorliegenden Falls bekannt. Schliesslich forderte sie den Angeschuldigten zur Mitteilung bis am 13. August 2021 direkt an Antidoping Schweiz auf, ob er sich bereit erkläre, in einem allfälligen zukünftigen Verfahren gegen Herrn als Zeuge auszusagen.