J. Mit Verfügung vom 20. Juli 2021 nahm die DK Kenntnis der vom Angeschuldigten nachgereichten Lohnauszüge sowie der Eingabe von Antidoping Schweiz vom 12. Mai 2021 und stellte den Parteien Kopien dieser Eingaben zu. Weiter lud sie die Parteien ein zur mündlichen Hauptverhandlung vom 26. August 2021 und gab unter Hinweis auf die Geltendmachung allfälliger Ausstandsgründe die Zusammensetzung der Kammer für die Beurteilung des vorliegenden Falls bekannt.