I. Mit Eingabe vom 12. Mai 2021 reichte Antidoping Schweiz fristgerecht eine erneute Stellungnahme ein, hielt darin im Grundsatz an ihren Anträgen gemäss Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens vom 21. Dezember 2020 fest, stellte ergänzend aber die folgenden Rechtsbegehren: 1. Ziff. 6 der Rechtsbegehren vom 21. Dezember 2020 präzisierend, beantragt Antidoping Schweiz, es seien die Kontroll- und Analysekosten in der Höhe von Fr. 592.95 aufzuerlegen.