Weiter informierte die DK darüber, nach Ablauf dieser Frist Termin zur mündlichen Verhandlung anzusetzen und die Zusammensetzung der Kammer bekanntzugeben. Dabei solle die Verhandlung dann stattfinden, sobald die behördlichen Anordnungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie dies sinnvollerweise zulassen würden – was bisher trotz der bereits seit Dezember 2020 verfügten provisorischen Sperre aus Pandemiegründen nicht möglich war.