G. Mit Verfügung vom 31. März 2021 nahm die DK Kenntnis von der Stellungnahme des Angeschuldigten, stellte den Parteien davon eine Kopie zu, erklärte die Voruntersuchung für geschlossen und gewährte den Parteien die Möglichkeit, bis am 21. April 2021 kurz begründete Ergänzungsbegehren, Beweisanträge und weitere Anträge einzureichen. Weiter informierte die DK darüber, nach Ablauf dieser Frist Termin zur mündlichen Verhandlung anzusetzen und die Zusammensetzung der Kammer bekanntzugeben.