Ich habe noch nie von einer Sperre von 4 Jahren bei einem Profisportler gehört, aber mir als Amateur werden so hohe Strafen angedroht. Die nachgewiesenen Stoffe können auch gar nicht in einer sehr hohen Konzentration aufgetreten sein, da es sich um eine einmalige unbewusste Einnahme handelte. Hätte eine B-Probe etwas an der Lage ändern können? Leider konnte ich mir eine solche Verhandlung vom 26. August 2021 i.S. Antidoping Schweiz – – SAFV / Seite 5 von 28