F. Mit Schreiben vom 1. März 2021, abgeschickt am 4. März 2021 und aufgrund eines Versehens auf Seiten der DK dort erst nach erneuter Zustellung per E-Mail am 17. März 2021 eingegangen, reichte der Angeschuldigte fristgerecht seine Stellungnahme mit folgendem, hier lediglich leicht gekürztem Wortlaut ein: