D. Am 15. Februar 2021, reichte der SAFV, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dominic Baumgartner, MLaw, eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme ein und stellte die folgenden Rechtsbegehren: 1. Die angeschuldigte Person sei zu verwarnen. 2. Eventualiter sei die angeschuldigte Person für maximal 1 Jahr zu sperren. 3. Alles unter Vorbehalt anderslautender Anträge bis zum Ende der mündlichen Verhandlung. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen nicht zu Lasten des beteiligten Sportverbandes.