Zum Sachverhalt führte Antidoping Schweiz weiter u.a. folgendes aus, wobei an dieser Stelle lediglich eine Zusammenfassung abgegeben wird. Für weiterführende Details wird auf die Eingabe von Antidoping Schweiz vom 21. Dezember 2020 verwiesen resp. im nachfolgenden Entscheid dort auf sie eingegangen, wo dies für die Beurteilung des vorliegenden Falles erforderlich ist: