3. es sei durch die DK ein durch begangener Verstoss gegen Art. 2.1, 2.2 und/oder 2.6 des Doping-Statuts von Swiss Olympic festzustellen; 4. gegen sei eine vierjährige Sperre auszusprechen, unter Vorbehalt anderslautender Anträge bis zum Ende der mündlichen Anhörung; 5. es sei durch die DK eine Busse in der Höhe von Fr. 200.00 gegen auszusprechen; 6. die Kontrollkosten sowie die Kosten des Verfahrens seien aufzuerlegen;