Inwieweit dies auf den Angeschuldigten zutrifft, lässt sich aufgrund der Akten und der Tatsache, dass er weder an der mündlichen Verhandlung teilgenommen noch sonst irgendwelche Äusserungen gemacht hat, zwar nicht definitiv beantworten. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte für seinen Einsatz beim VBC eine finanzielle Entschädigung erhalten hat. Aus diesem Grunde rechtfertigt es sich in casu, zusätzlich zur Sperre auch eine geringe Geldbusse in der Höhe von Fr. 250.00 gegen den Angeschuldigten zu verhängen.