ƒ Eine Reduktion der Sperre ist gemäss Art. 10.6 Doping-Statut schliesslich unter bestimmten weiteren Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei wesentlicher Unterstützung bei der Entdeckung eines Verstosses gegen Anti-Doping-Bestimmun- gen durch den angeschuldigten Athleten oder bei unverzüglichem Eingeständnis des Dopingverstosses.