Doping-Statut überzeugend darlegen, dass der Angeschuldigte die Anwendung der verbotenen Substanzen Dehydrochlormethyltestosteron, Testosteron und Ostarin, mithin also die Anwendung von schweren Dopingsubstanzen, zumindest versucht hat. So ist es nach der allgemeinen Lebenserfahrung mehr als bloss wahrscheinlich, dass er die in seinem Gepäck mitgeführten verbotenen Substanzen auch tatsächlich selber konsumieren wollte und es nur deshalb nicht dazu gekommen ist, weil sie vom Zoll beschlagnahmt worden sind.