4.4 Antidoping Schweiz hat in ihrer schriftlichen Eingabe vom 1. April 2020 lediglich festgehalten, es sei «offenkundig, dass Herr die aufgeführten Substanzen importieren wollte, um diese in der Folge zu sich zu nehmen». Aus diesen Gründen liege eine versuchte Anwendung der verbotenen Substanzen und damit ein Verstoss gegen die Anti- Doping-Bestimmungen vor.