Verhandlung vom 26. August 2020 i.S. Antidoping Schweiz – / Seite 7 von 13 ƒ Weiter präzisiert das Doping-Statut wie folgt: «Dies vorausgesetzt, stellt der alleinige Versuch, einen Verstoss zu begehen, noch keinen Verstoss gegen Anti-Doping-Be- stimmungen dar, wenn die Person von dem Versuch absieht, bevor Dritte, die nicht an dem Versuch beteiligt sind, davon erfahren».