4.2 In seinem Anhang1 präzisiert das Doping-Statut u.a., was unter «Anwendung» und «Versuch [der Anwendung]» verbotener Substanzen im Sinne von Art. 2.2 Doping-Statut zu verstehen ist: ƒ Die «Anwendung» einer verbotenen Substanz ist demnach definiert als «Verwendung, Verabreichung, Aufnahme, Injektion oder Einnahme auf jedwede Art und Weise einer verbotenen Substanz [...]».