2. Das Doping-Statut überschreibt seinen Art. 2 mit «Verstösse gegen Anti-Doping-Bestim- mungen», um sodann unter Art. 2.1 bis Art. 2.10 abschliessend verschiedene Tatbestände aufzulisten, die gemäss Art. 1 einen «Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen [darstellen] und damit als Doping» gelten.