1.2 Gemäss der Auskunft seines Verbandes Swiss Volley hatte der Angeschuldigte zum Zeitpunkt der Personenkontrolle eine gültige Lizenz. Gemäss Art. 3 Abs. 1 seiner Statuten ist Swiss Volley seinerseits Mitglied von Swiss Olympic. Zudem war der Angeschuldigte, wie Antidoping Schweiz zu Recht ausführte, zum Zeitpunkt der Personenkontrolle auch Spieler und damit Mitglied des VBC . Dieser wiederum ist Verhandlung vom 26. August 2020 i.S. Antidoping Schweiz – / Seite 5 von 13