H. Die mündliche Verhandlung vor der DK fand am 26. August 2020 um 08:30 Uhr in Anwesenheit von Antidoping Schweiz im Haus des Sports in Ittigen statt. Der Angeschuldigte blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. Im Anschluss an ihre mündlichen Ausführungen stellte Antidoping Schweiz die folgenden Anträge: 1. Es sei ein durch begangener Verstoss gegen die Art. 2.2 sowie 2.6 Doping-Statut festzustellen; 2. sei zu einer 4-jährigen Sperre gemäss Art. 2.2 sowie 2.6 i.V.m. Art. 10.2.1 Doping-Statut, unter Anrechnung der vorläufigen Sperre, zu verurteilen;