Sodann erklärte die DK die Voruntersuchung für geschlossen und gewährte den Parteien die Möglichkeit, bis am 5. August 2020 gestützt auf Art. 9 VerfRegl kurz begründete Ergänzungsbegehren, Beweisanträge und weitere Anträge einzureichen, insbesondere Verhandlung vom 26. August 2020 i.S. Antidoping Schweiz – / Seite 4 von 13 zur Frage einer allfälligen Sanktion. Abschliessend lud die DK die Parteien ein zur mündlichen Hauptverhandlung vom 26. August 2020 und gab unter Hinweis auf die Geltendmachung allfälliger Ausstandsgründe die Zusammensetzung der Kammer für die Beurteilung des vorliegenden Falls bekannt.