Das E-Mail-Schreiben scheint indessen zugestellt worden zu sein. Jedenfalls ist keine Meldung eingegangen, dass eine Zustellung nicht möglich sei. E. Mit Schreiben vom 23. August informierte Antidoping Schweiz die DK darüber, dass die verbotenen Substanzen beim Angeschuldigten im Rahmen einer Personenkontrolle in dessen Reisegepäck und nicht in einer zurückbehaltenen Sendung gefunden worden seien.