verbotenen Substanzen im Rahmen einer Personenkontrolle oder über eine zurückbehaltene Postsendung beschlagnahmt worden seien. Auch diese Verfügung wurde an die letzte bekannte, gemäss Einwohnerregister gültige Adresse des Angeschuldigten geschickt (erneut: ). C. Mit E-Mail-Schreiben vom 20. April 2020 erklärte Swiss Volley, auf eine Beteiligung am Verfahren zu verzichten.