Weiter sprach die DK per sofort eine provisorische Sperre gegen den Angeschuldigten aus und gewährte ihm sowie Swiss Volley Frist bis am 15. Mai 2020 zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme sowie zum Stellen von Anträgen. Swiss Volley wurde überdies aufgefordert, der DK mitzuteilen, ob der Verband auf eine Beteiligung am Verfahren verzichte oder sich durch den zuständigen internationalen Sportverband vertreten lasse. Antidoping Schweiz wurde schliesslich aufgefordert, innerhalb derselben Frist zu präzisieren, ob die Verhandlung vom 26. August 2020 i.S. Antidoping Schweiz – / Seite 3 von 13