ƒ Am 10. Oktober 2019 habe Antidoping Schweiz [im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens] die Einziehung und Vernichtung der sichergestellten Produkte verfügt und diese Verfügung per A-Post Plus ebenfalls an die damals immer noch bei der Einwohnergemeinde geführte Adresse geschickt. Diese Verfügung sei unangefochten geblieben und damit in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen.