ƒ Mit Vorbescheid vom 19. Juli 2019 habe Antidoping Schweiz den Angeschuldigten über die voraussichtliche Einziehung und Vernichtung der sichergestellten Produkte informiert. Das Schreiben sei dabei an die Adresse geschickt worden, unter welcher der Angeschuldigte bei den Einwohnerdiensten angemeldet gewesen sei ( ). Von der Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen, habe dieser keinen Gebrauch gemacht.