29 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Das Verfahren V 2021 2 wird einstweilen bis auf Widerruf sistiert. Die Kläger werden aufgefordert, die Klage im Sinne der Erwägungen zu ergänzen. 2. Die Kosten dieses Zwischenbescheidverfahrens von Fr. 1'500 werden den Klägern auferlegt. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde* in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, erhoben werden (Art. 42 und 82ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht [BGG; SR 173.110] vom 17.6.2005).