5.7.4 Die Klage vom 14. Juli 2021 basiert auf unvollständigen Grundlagen. Namentlich fehlt es an einem Ergebnis einer der zweistufigen Regressionsanalyse folgenden Einzelfallprüfung gemäss Vertrag 2018, wie sie vom Bundesgericht im Leiturteil 9C_135/2022 skizziert wurde (vgl. auch VGE V 2019 2 vom 28.3.2024). Das vorliegende Schiedsgerichtsverfahren ist daher zu sistieren mit der Aufforderung an die Kläger, die Einzelfallanalyse Statistikjahr 2019 nachzuholen und dem Ergebnis entsprechend die Klage zu ergänzen.